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Verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO - Veranstaltungen

Sie können die Genehmigung eines Verkehrszeichens zur Absicherung einer Veranstaltung gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Amberg-Sulzbach