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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung

Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für die Berufsausbildung, ein Studium, die Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes, ein studienbezogenes Praktikum EU, die Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation, einen Sprachkurs, einen Schüleraustausch oder für den Schulbesuch (§§ 16 - 17 Aufenthaltsgesetz) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landshut