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Antrag auf Jugendhilfe nach dem SGB VIII - Übernahme der Kosten einer Kindertageseinrichtung

Hier können Sie den Antrag auf Jugendhilfe nach dem SGB VIII - Übernahme der Kosten einer Kindertageseinrichtung einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München