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Antrag einer Ausnahmegenehmigung zum Parken in Verbotszonen nach § 46 StVO (ruhender Verkehr) (Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.)

Hier können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in Verbotszonen nach § 46 StVO (ruhender Verkehr) beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.