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Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung eines Grabdenkmals

Die Errichtung eines Grabdenkmals auf dem kommunalen Friedhof muss vor der Ausführung durch die Gemeinde genehmigt werden. Für das Genehmigungsverfahren wird eine Gebühr von 25 € fällig.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Markt Markt Indersdorf