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Wohnungsgeberbestätigung (Landeshauptstadt München)

Als Wohnungsgeber (Vermieter oder Hausverwaltung) können Sie den Ein- oder Auszug einer meldepflichtigen Person (eines Mieters) online bestätigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München