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Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe

Sie können eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe gemäß § 8 WHG, Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Augsburg