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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Grund (gemäß §§ 29 Abs. 2, 44 Abs. 1 u. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO))

Hier können Sie einfach und schnell online eine verkehrsrechtliche Erlaubnis für eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Hof