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Wasserrecht - Anzeige des Betreiberwechsels von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 40 AwSV

Sie können die Anzeige des Betreiberwechsels von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bayern nach § 40 AwSV online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regen