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Kraftfahrzeug Nürnberg - Bankbriefauskunft Zulassungsbescheinigung II Fahrzeugbrief

Wenn Sie für die Zulassungsbehörde Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II oder Ihren Fahrzeugbrief von Ihrer Bank angefordert haben, können Sie online feststellen, ob dieser bereits der Zulassungsbehörde oder einem der Bürgerämter vorliegt.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg