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Gewährung von Zuwendungen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

Der Förderantrag ist für alle Fördergeber (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Unterfränkische Kulturstiftung und Landesstiftung) gültig. Zuwendungen werden nach Maßgabe der jeweiligen Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege und nach Maßgabe der allgemeinen Haushaltsbestimmungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Haßberge