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Sprengstoffrecht - Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder wesentliche Änderung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

Ein Antrag auf Erteilung, eine Verlängerung oder eine wesentliche Änderung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 Sprengstoffgesetz) kann online gestellt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg