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Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.)

Hier können Sie eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz ausstellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.