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Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerks

Sie können das Abbrennen eines Feuerwerks nach § 23 Abs. 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz