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Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten in begründeten Ausnahmefällen (Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.)

Hier können Sie die Erstattung von Schulwegkosten in begründeten Ausnahmefällen beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.