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Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte); Beantragung

Wenn Sie als EU/EWR-Bürgerin oder -Bürger Ihr Daueraufenthaltsrecht bescheinigen lassen möchten oder als Familienangehörige oder Familienangehöriger einer solchen Person eine Aufenthaltskarte oder eine Daueraufenthaltskarte erhalten möchten, können Sie diesen Online-Dienst nutzen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg