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Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt der Stadt Gunzenhausen

Hier sind Sie richtig, wenn Sie eines der folgenden Dinge melden wollen:

  • Neuerrichtung eines Gewerbes bzw. Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
  • Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes als übernehmende Person (Käufer, Pächter, Erbe usw.)
  • Eröffnung einer weiteren Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle wie Verkaufsbüro, Auslieferungslager
  • Verlegung eines Gewerbebetriebes aus dem Bereich einer anderen Behörde
  • Eintritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
  • Wechsel der Rechtsform
  • Umwandlung nach UmwG (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung)

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Gunzenhausen