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Anzeige / Anmeldung einer Lotterie oder Ausspielung bei den Glücksspielaufsichts- und Finanzbehörden

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth