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Anzeige zur Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten nach Art. 72 Bayerische Bauordnung (BayBO)

Mit diesem Online-Verfahren können Sie die Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten nach Art. 72 Bayerische Bauordnung (BayBO) anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regensburg