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Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Begleitschein

Sie können den Begleitschein zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frischverletzten Tieres online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Donau-Ries