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Wasserrecht; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Beregnung

Hier können Sie den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neu-Ulm