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Kontakt: Meldestelle Hinweisgeber

Im Zentrum des neuen Hinweisgeberschutzrechts steht die Verpflichtung von Beschäftigungsgebern zur Einrichtung interner Meldestellen, an die sich die Beschäftigten wenden können, um Informationen über Verstöße zu melden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Dachau