Logo Bayernportal

Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund (§ 29 Abs. 2 StVO); Beantragung

Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Oberallgäu