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Straßenverkehrsbehörde - Anzeige einer Wallfahrt nach § 29 Abs. 2 StVO und Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach  § 46 StVO

Sie können die Anzeige einer Wallfahrt nach § 29 Abs. 2 StVO und Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO über online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kitzingen