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Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Mit diesem Online-Verfahren können Sie die Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gem. § 40 AwSV vornehmen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regensburg