Logo Bayernportal

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit)

Hier können Sie eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz ausstellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit