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Quarantäne-Entschädigung​ - Online-Antrag

Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG für Absonderungs- und Quarantänefälle ist online zu stellen.

Um Problemen bei der Erfassung des Antrags vorzubeugen, empfehlen wir

  • die Verwendung eines aktuellen Browsers (nach Möglichkeit nicht Internet Explorer) und 
  • den Link in einem In-Private- bzw. Inkognito-Fenster zu öffnen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention