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Ausnahmegenehmigung für eine Bootszulassung (Urlaubergenehmigung)

Über dieses Online-Verfahren haben Sie die Möglichkeit eine Urlaubergenehmigung zum Befahren der Gewässer Altmühlsee, Kleiner Brombachsee und Großer Brombachsee zu beantragen. Zugelassen werden können Segelboote und Elektro-Motorboote. Eine Urlaubergenehmigung kann für maximal 28 Tage ausgesprochen werden. Diese Periode kann in insgesamt 4 Zeiträume eingeteilt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen