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Wasserrecht - Wasserrechtliche Genehmigung

Sie können eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 20 Abs. 1 BayWG i. V. m. § 36 WHG online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landsberg am Lech