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Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 Sprengstoffgesetz) für Gemeinden

Mit diesem Online-Verfahren können Sie einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 Sprengstoffgesetz) für die Gemeinde stellen, wenn Sie für oder im Auftrag der Gemeinde tätig werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regensburg