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goAML - Übermittlung von Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz

Das Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) ermöglicht die elektronische Übermittlung der nach dem Geldwäschegesetz zu meldenden Sachverhalte.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration