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Wasserrecht - Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser

Sie können die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 15 BayWG (Zutagefördern von Grundwasser) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neu-Ulm