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Straßenverkehr; Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die An- und Abfahrt von privaten Parkplätzen in der Fußgängerzone außerhalb der allgemeinen Lieferverkehrszeiten

Sie können eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO für die An- und Abfahrt von privaten Parkplätzen in der Fußgängerzone außerhalb der allgemeinen Lieferverkehrszeiten online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth