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Zuteilung eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung von Oldtimern

Sie können die Zuteilung eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung von Oldtimern im Sinne der §§ 16 und 17 FZV online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürth