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Antrag auf Negativattest

Sie können für Maßnahmen, die keiner Genehmigung bedürfen, weil kein Wohnraum im Sinn der Satzung gegeben ist, keine Zweckentfremdung vorliegt oder in sonstiger Weise Genehmigungsfreiheit besteht, einen Negativattest online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg