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Antrag auf Erlaubnis für gewerbliche Spielvermittlung / für andere Spiele

Die gewerbsmäßige Vermittlung bzw. Durchführung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist gemäß § 33d Gewerbeordnung (GewO) genehmigungspflichtig. Sie können die Erlaubnis online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Straubing