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Antrag auf Erlaubnis zur Elektrofischerei

Sie können die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Fischfangs unter Anwendung von elektrischem Strom nach § 19 AVBayFiG online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab