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Anzeige für gewerbliche/gemeinnützige Sammlungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Wer das gewerbliche Sammeln von Abfällen, die normalerweise über den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger zu entsorgen sind, beabsichtigt, muss dies mindestens 3 Monate vor Beginn der Sammlung anzeigen. Die Anzeige für gewerbliche/gemeinnützige Sammlungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) kann hier online eingereicht werden.
Sie können sich über Ihre BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion anmelden. Sie benötigen ein Kartenlesegerät/Smartphone und die AusweisApp.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Mühldorf a.Inn