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Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Gurt- und Helmpflicht (Stadt Neustadt a.d.Aisch)

Sie können die Befreiung von der Gurt- und/oder Helmtragepflicht online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Neustadt a.d.Aisch