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Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb von Spielgeräten / anderem Spiel mit Gewinnmöglichkeit

Die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit oder der Betrieb anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit bedarf gemäß § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) der behördlichen Erlaubnis. Sie können diese online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Straubing