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Antrag auf Spielhallen-Erlaubnis

Gemäß § 33i Gewerbeordnung (GewO) bedarf der gewerbsmäßige Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens der Erlaubnis. Diese können Sie online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Straubing