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Ausländerwesen - Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Erteilung)

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Berufsausbildung, ein Studium, die Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes, ein studienbezogenes Praktikum EU, die Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation, einen Sprachkurs, einen Schüleraustausch oder für den Schulbesuch (§§ 16 - 17 Aufenthaltsgesetz)

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Freyung-Grafenau