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Verkehrswesen - Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund

Sie können eine Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Deggendorf