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Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch ihr Gesundheitsamt. Die Belehrungen am Gesundheitsamt Amberg finden als Vor-Ort-Veranstaltungen statt. Sie können sich hier online anmelden und den Anamnesebogen online ausfüllen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Amberg-Sulzbach