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Antrag auf Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (nach StVO)

Hier können Sie schnell und bequem einen Antrag auf Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (nach StVO) online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Hof