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Abfallwirtschaft: Nachweis über den Verbleib von Bauschutt und Erdaushub

Auskunftpflicht für Bauherrn zur geordneten Entsorgung des anfallenden Bauschutts und Erdaushub

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Dachau