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Erteilung einer Bewachungserlaubnis; Beantragung

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis (§ 34a GewO). Sie können diese online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Oberallgäu