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Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer

Sie können den Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5, § 8 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landshut