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Antrag auf vorzeitigen Bau- bzw. Maßnahmenbeginn nach § 37 KrWG

Das Landratsamt Ansbach kann als zuständige Stelle während eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens einen vorzeitigen Baubeginn genehmigen. Sie können den Antrag online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ansbach