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Transparenzregister - Elektronische Eintragung von wirtschaftlich Berechtigten, Einsichtnahme und Meldung von Unstimmigkeiten

Sie müssen sich im Transparenzregister registrieren, wenn Sie wirtschaftlich Berechtigte eintragen, Einsicht in das Transparenzregister nehmen oder Unstimmigkeiten melden möchten.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration